
Eine kurze Anleitung
Eine kurze Anleitung

Wenn Sie das Volksbegehren unterstützen wollen, können Sie seit Montag, den 28. April 08, bis Mittwoch, den 27 August 08, im Rathaus ihrer Gemeinde Ihre Unterschrift leisten. Bitte vergessen Sie dabei nicht den Personalausweis!
Im Rathaus liegen für das Volksbegehren amtliche Eintragungslisten aus. Die Behörden können im eigenen Ermessen entscheiden, ob und in welchem Umfang zusätzliche Öffnungszeiten festgelegt und zusätzliche Eintragungsräume eingerichtet werden. Bitte fragen Sie in Ihrem Rathaus nach!
Am Volksbegehren können sich alle Bürgerinnen und Bürger beteiligen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Monat ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Das Eintragungsrecht kann nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausgeübt werden, in der die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung liegt. Die Behörde ist verpflichtet, vor jeder Eintragung die Eintragungsberechtigung zu prüfen. Mitzubringen ist daher ein gültiges Ausweispapier mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein u. ä.). Wie schon bei der Volksinitiative muss die Eintragung den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift, die Unterschrift und das Datum der Unterschriftsleistung enthalten. Diese Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.
Wie kann man sonst noch helfen? Weitersagen!
Sprechen Sie Ihre Freunde und Bekannten auf das Volksbegehren an. Je mehr Menschen von dem Eintragungszeitraum von 28. April. bis 27.August wissen, umso größer ist die Chance, in Brandenburg bald ein Sozialticket kaufen zu können.